SoVD fordert Erwerbstätigenversicherung statt einer Kapital- oder
Aktienrente
Berlin. Im Deutschen Bundestag kam es heute zu einem heftigen
Schlagabtausch zur Zukunft der Rente.
Auf Einladung der FDP tauschten Expert*innen und Politiker*innen Argumente pro und contra der von den Liberalen angestrebten Kapitalrente auf Aktienbasis aus. Die Positionen des Sozialverband Deutschland
(SoVD) vertrat Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Es darf zu
keiner Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.
Sie ist die zentrale Säule der Alterssicherung und muss gestärkt
werden.“ Aus Sicht des SoVD würde aber genau das passieren, sollte
es zu der vorgeschlagenen „Aktienrente“ kommen. Demnach sollen
zwei Prozent des Beitrags für die gesetzliche Rentenversicherung in
die Aktienrente eingezahlt werden. Dafür würden dann zwei Prozent
weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen.
Der Vorstoß, die gesetzliche Rente um ein Element der
Kapitaldeckung zu ergänzen, ist nicht neu. Vor knapp 20 Jahren
wurde die Riester-Rente zu Lasten der gesetzlichen
Rentenversicherung eingeführt. Was daraus geworden ist, hat der Rentensicherungsbericht 2020 schonungslos offengelegt. „Die Erwartungen, dass die Riester-Rente die Absenkung des
Rentenniveaus kompensieren würde, hat sich nicht erfüllt.
Insbesondere Geringverdienende haben von der Riester-Rente zu
wenig Gebrauch gemacht“, sagt Engelen-Kefer. Kritisch ist zudem,
im Hinblick auf die Rentensicherung auf Aktien zu vertrauen.
„Schließlich erleben wir jeden Tag, wie unsicher die Kapitalmärkte
insgesamt sind. Eine auskömmliche Rente im Alter sollte kein
Glücksspiel sein, sondern eine sichere und zuverlässige
Absicherung“, mahnt die SoVD-Vizepräsidentin.
Stattdessen schlägt der SoVD die Einführung einer
Erwerbstätigenversicherung vor, in die alle einbezogen werden.
„Hier sind zunächst alle Erwerbstätigen in die gesetzliche
Rentenversicherung einzubeziehen, die bislang in keinem
obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. In weiteren Schritten sind auch die anderen Erwerbstätigen, insbesondere
politische Mandatsträge*rinnen, Beamt*innen sowie Erwerbstätige in
den freien Berufen unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben
in die Erwerbstätigenversicherung einzubeziehen“, erklärt Engelen-Kefer.
SoVD
Sozialverband Deutschland e. V.
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